2.) Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeiner Geltungsbereich
Sämtlichen Angeboten und Annahmeerklärungen der Fa.
Computerstudio Broser/SF EDV-Systems G.m.b.H.; im folgenden kurz
Fa. Broser genannt, liegen nachstehende Geschäftsbedingungen
zugrunde, sofern in speziellen Geschäftsbedingungen oder
in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorgesehen
ist. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder diesen
widersprechende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Diese Bedingungen gelten sinngemäß auch für an
die Fa. Broser zu erbringende Leistungen.
Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
bzw. des Lieferanten werden nicht akzeptiert.
2) Verbraucherschutz
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Unternehmer als auch Verbrauchern. Sollte eine bestimmte Regelung
in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen einer zwingenden
gesetzlichen Bestimmung nichtig sein, hat dies auf die übrigen
Bestimmungen und die übrigen vertraglichen Beziehungen keinen
Einfluss. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart,
was dieser rechtlich zulässigerweise am Nächsten kommt.
3) Rücktrittsrecht für Konsumenten
Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den
von der Fa. Broser für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd
benützten Räumen noch bei einem von der Fa. Broser dafür
auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben,
so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag binnen einer
Woche zurücktreten; die Frist beginnt, sobald dem Verbraucher
eine Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift der Fa.
Broser sowie eine Information über das Rücktrittsrecht
enthält, ausgefolgt wird, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrages.
Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
er selbst die geschäftliche Verbindung mit der Fa. Broser
angebahnt hat oder dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen
zwischen den Beteiligten vorangegangen sind.
Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform,
wobei die Zurückstellung eines Schriftstückes, das eine
Vermögenserklärung enthält, an die Fa. Broser oder
einen ihrer Angestellten, der an den Vertragsverhandlungen mitgewirkt
hat, genügt. Das zurückgestellte Schriftstück muss
durch einen Vermerk erkennen lassen, dass der Verbraucher das
Zustandekommen bzw. die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt.
4) Vertragsabschluss
Verträge, deren Erfüllung nicht sofort Zug um Zug erfolgt,
insbesondere Kauf- und Werkverträge mit Zahlungsziel, können
nur schriftlich geschlossen werden. Dies geschieht durch Unterfertigung
eines Auftragsformulars und dessen Bestätigung durch die
Fa. Broser.
Ein mündliches Angebot an die Fa. Broser wird angenommen,
wenn durch die Firma Broser innerhalb der Annahmefrist, ansonsten
innerhalb einer Woche eine schriftliche Annahmeerklärung
erfolgt. Als Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt das Datum der
Auftragserteilung.
5) Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen
Von der Firma Broser bestellte Waren haben in Menge und Beschaffenheit
dem Auftrag, insbesondere aber vorgelegten Mustern in allen Einzelheiten
zu entsprechen.
Nicht genehmigte Abweichungen berechtigen die Fa. Broser, unabhängig
von der Art des Mangels die Ware entweder nicht zu übernehmen
oder eine entsprechende Preisminderung zu verlangen.
Der Verkäufer der Ware bzw. der Importeur garantiert der
Fa. Broser, dass die Ware allen einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere Sicherheitsbestimmungen und Einfuhrbestimmungen
entspricht. Sämtliche Unterlagen, die für den Betrieb,
die Einfuhr, Ausfuhr sowie für eine allfällige technische
Überprüfung durch eine Behörde erforderlich sind,
hat der Verkäufer kostenlos beizustellen. Der Verkäufer
hat auf Gefahren, die von einer gelieferten Ware ausgehen sofort
hinzuweisen. Dies auch dann, wenn die Gefährlichkeit bei
Waren derselben Art erst später zum Vorschein kommt.
Der Verkäufer berechtigt die Fa. Broser, die gelieferten
Waren mit ihrem typischen Markennamen oder Aussehen in allen Drucksorten
zu nennen bzw. abzubilden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Fa. Broser in vollem
Umfang klag- und schadlos zu halten, wenn dadurch Patent-, Marken-
und Musterschutzrechte verletzt werden.
Bei nicht rechtzeitiger Lieferung steht der Fa. Broser das Recht
des sofortigen Rücktritts vom Vertrag zu, ohne dass es einer
Nachfristsetzung bedarf. Allfällige Schadenersatzansprüche
bleiben vorbehalten. In den Fällen höherer Gewalt, die
dem Verkäufer eine rechtzeitige Lieferung unmöglich
machten, hat dieser die Fa. Broser sofort zu verständigen,
widrigenfalls er für den aus der nicht rechtzeitig erfolgten
Lieferung entstandenen Schaden einzustehen hat.
Lieferungen an die Fa. Broser haben ausschließlich an den
von ihr genannten Lieferort und auf Gefahr des Verkäufers
zu erfolgen.
Bei Nichtannahme der Ware durch die Fa. Broser ist der Verkäufer
zur Abholung innerhalb von 8 Tagen nach Verständigung verpflichtet.
Die Nichtabholung der Ware berechtigt die Fa. Broser zur Rücklieferung
auf Gefahr und Kosten des Verkäufers.
Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nur zu den im Auftrag bzw.
in bestehenden Rahmenvereinbarungen genannten Zahlungsbedingungen.
Eine Verpackungsverrechung wird nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
anerkannt. Liefert der Verkäufer direkt an einen Kunden der
Fa. Broser ist die Rechnung zweifach samt bestätigtem Liefernachweis
zuzusenden.
Die Rechnung müssen den Bestimmungen des österreichischen
Umsatzsteuergesetzes 1972 in der jeweils geltenden Fassung entsprechen.
Der Lieferant der Fa. Broser ist zur unverzüglichen Rechnungslegung
verpflichtet. Die Verjährung der Kaufpreisforderung beginnt
mit dem Datum der Lieferung.
Der Verkäufer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen
Forderungen der Fa. Broser aufzurechnen.
Erfüllungsort für Lieferungen der Fa. Broser ist der
Firmensitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß
an einem anderen Ort erfolgt. Die Gefahr für Lieferungen
der Fa. Broser geht auf den Käufer über, sobald die
Ware an den Transporteur übergeben wird.
Forderungen der Fa. Broser sind ohne die Vereinbarung einer Zahlungsfrist
bei Fakturenerhalt zu sofortigen Zahlung fällig.
Die Fa. Broser behält sic zur ordnungsgemäßen
Rechnungslegung eine Frist von mindestens 4 Wochen vor.
Alle bei der Fa. Broser einlangenden Zahlungen tilgen zuerst die
Zins- und Nebengebühren, dann erst das aushaftende Kapital,
wobei jede Zahlung auf die älteste Schuldpost angerechnet
wird.
Bei Kunden, die mit der Fa. Broser in dauernder Geschäftsverbindung
stehen, hat die Fa. Broser das Recht, sämtliche Lieferungen
und Leistungen auf der Basis eines Kontokorrentverhältnisses
zu verrechnen. Der Saldo wird gesondert in Form eines Kontoauszuges
mitgeteilt und gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Wenn im konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelangt
ein Kontokorrentsollzinssatz von 14% p.a. zur Verrechnung, wobei
die anfallenden Zinsen Vierteljährlich zum Kapital geschlagen
werden. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt
ein, die eine generelle Erhöhung der Kreditzinsen bewirken,
ist die Fa. Broser zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten
Zinssatzes berechtigt.
Die Fa. Broser behält sich jedoch ausdrücklich die Entscheindung
vor, einzelne Forderungen nicht in ein bestehendes Kontokorrentverhältnis
einzubinden.
6) Verzug
Zahlungsverzug berechtigt die Fa. Broser, ohne dass es auf ein
Verschulden ankommt, unbeschadet weitergehender Ansprüche,
die in ihrem Eigentumsvorbehalt stehen Waren und Geräte oder
gerichtliche Mitwirkung zurückzunehmen. Diese Verfahren bedeuten
keinen Rücktritt vom Vertrag.
Der Fa. Broser steht es aber frei, nach Gewährung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten.
Unbeschadet weiterer Ersatzansprüche hat die Fa. Broser das
Recht, vom säumigen Käufer eine Abstandsgebühr
von 10% des Preises jeder Waren zu verlangen, die vom Rücktritt
betroffen sind.
7) Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die
Fa. Broser Eigentümer des Kaufgegenstandes. Bei gerichtlicher
Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte ist
der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht der Fa. Broser
hinzuweisen und diese unverzüglich von der Inanspruchnahme
zu verständigen. Im Falle einer Weiterveräußerung
erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den Verkaufserlös
bzw. auf die Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft. Der
Käufer tritt sämtliche Ansprüche, die aus einer
solchen Weiterveräußerung entstehen, unwiderruflich
in das Eigentum der Fa. Broser ab.
8) Gewährleistung
Die Fa. Broser ist berechtigt, mangelhafte Ware gegen gleichartige
einwandfreie Waren innerhalb einer angemessenen Frist auszutauschen
oder den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
Bei diesem Fall erlischt ein Anspruch auf Mängelrüge
voraus. Erfolgt im Einzelfall aus Kulanzgründen eine Rücknahme
der Ware, gelangt zu lasten des Käufers eine Manipulationsgebühr
von 7% der Fakturensumme in Anrechnung zuzüglich des Ersatzes
eventueller Schäden an der zurückgenommenen Ware, die
vom Neuwert - ohne Berücksichtigung eines allfälligen
verminderten Zeitwertes - berechnet werden.
9) Insolvenz des Vertragspartners
Die Fa. Broser ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt,
ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, wenn sich die wirtschaftliche
Lage des Vertragspartners verschlechtert, über sein Vermögen
ein Insolvenzverfahren eröffnet wird bzw. die Eröffnung
eines Konkursverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens
abgewiesen wird, sodass Termin- und Lieferschwierigkeiten oder
mangelnde Deckung der Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche
mit der Fa. Broser zu erwarten sind.
10) Haftung, insbesondere Produkthaftung
Die Haftung der Fa. Broser ist, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen
nichts anderes vorsehen, auf jene Schäden beschränkt,
die Gegenstand der Lieferung selbst entstehen. Ansprüche
auf den Ersatz weitergehender Schäden sind ausgeschlossen,
soweit der Fa. Broser nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorzuwerfen ist. Beweispflichtig ist der Käufer.
Die Haftung für den Ersatz von Schäden gemäß
§ 9 PHG ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Fa. Broser verpflichtet allfällige Wiederverkäufer,
mit einem Haftungsausschluss gemäß § 9 PHG auf
weitere Abnehmer zu überbinden.
11) Zessionsverbot
Forderungen an die Fa. Broser dürfen an Dritte weder abgetreten
noch verpfändet werden.
12) Der Vertragspartner der Fa. Broser willigt ein, dass seine in
der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen
Daten aus betrieblichen Gründen automationsunterstützt
gespeichert, übermittelt und weiterverarbeitet werde.
13) Zugang von Schriftstücken
Schriftstücke gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt
vom Vertragspartner angegebene Adresse abgesendet werden.
14) Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Fa. Broser
und einem Vertragspartner ergeben, ist unabhängig von der
Höhe des Streitwertes das Bezirksgericht Graz-Stadt zuständig.
Mit Verbrauchern gilt jenes Bezirksgericht als zuständig
vereinbart, in dessen Sprengel der Verbraucher zum Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses seinen Wohnsitz, seinen Sitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat.
|